Überholen im Strassenverkehr

Was ist beim Überholen im Allgemeinen zu beachten?

Der Fahrzeugführer, der überholen will, muss vorsichtig ausschwenken und darf nachfolgende Fahrzeuge nicht behindern. Er darf nicht überholen, wenn sich vor dem voranfahrenden Fahrzeug Hindernisse befinden, wie Baustellen, eingespurte Fahrzeuge oder Fussgänger, welche die Strasse überqueren.

Nach dem Überholen muss der Fahrzeugführer wieder einbiegen, dies aber erst, wenn für den überholten Strassenbenützer keine Gefahr mehr besteht (genug Abstand).

Die Führer schwerer Motorwagen haben ausserorts den schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen zu erleichtern, indem sie ganz rechts fahren, unter sich einen Abstand von wenigstens 100 m wahren und nötigenfalls auf Ausweichplätzen anhalten. Dies gilt auch für andere Motorfahrzeuge, wenn sie langsam fahren.

Überholverbot

Das Signal "Überholen verboten" untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen.

Das signalisierte Überholverbot wird mit dem Signal "Ende des Überholverbotes" aufgehoben.

Was ist beim Überholen in besonderen Fällen zu beachten?

Auf nicht richtungsgetrennten Strassen mit drei Fahrstreifen darf der Fahrzeugführer den äussersten Streifen links, auf solchen mit vier Fahrstreifen die linke Fahrbahnhälfte nicht zum Überholen benützen.

Wenn die Benützer der eigenen Fahrbahnhälfte nicht behindert werden, darf rechts von Sicherheitslinien auch in Kurven und vor Kuppen überholt werden. Auf Bahnübergängen ohne Schranken darf der Fahrzeugführer nie­manden überholen, ausgenommen Fussgänger, Benützer von fahrzeugähn­lichen Geräten und Radfahrer bei guter Übersicht.

Im Bereich von Strassenverzweigungen, wo der Fahrzeugführer die einmündenden Strassen nicht überblicken kann, darf er nur überholen, wenn er sich auf einer Strasse mit Vortrittsrecht befindet oder der Verkehr durch Polizei oder Lichtsignale geregelt wird.

Was ist beim Überholen in besonderen Fällen zu beachten?

Ein landwirtschaftliches Fahrzeug oder eine Baumaschine darf überholt werden, wenn es gefahrlos (usw. siehe SVG und VRV) möglich ist (auch bei Signal «überholen verboten»), jedoch nicht, wenn eine Sicherheitslinie überfahren werden müsste (Art. 73 Abs 6 lit. A: Sicherheitslinien und doppelte Sicherheitslinien dürfen von Fahrzeugen weder überfahren noch überquert werden).

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