Alkohol am Steuer

In der Schweiz gilt der Grenzwert von 0.25 mg/l bzw. 0.50 Pro­mille bei Alkohol im Blut. Schon bei kleineren Überschreitungen kann es teuer werden, bis 0.79 Promille drohen Bussen und Verwarnungen, bei Verstössen gegen den Strassenverkehrsrecht bereits ein Führerscheinentzug. Bei 0.8 Promille und mehr wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen und es drohen empfindliche Bussen, die sich nach der wirtschaftlichen Situation richten oder sogar Freiheitsstrafen.

Die Promillegrenze gilt nicht nur auf der Strasse, sondern auch auf dem Wasser für alle Boote, auch Kanus oder Pedalos. Ebenso lohnt es sich nicht, das Rad zu nehmen, denn auch am Lenker ist Alkohol verboten. Es können Radfahrverbote verhängt werden oder bei mehr als 1.6 Promille kann der Führerschein entzogen werden, obwohl man nicht Auto gefahren ist.

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